Indikation:
Die Ohrmuschelkorrektur ist nicht nur Domäne der Jüngeren, auch in einem reiferen
Alter kann eine Ohrmuschel operativ korrigiert werden.
Meist findet man deutlich abstehende Ohren, zu große Ohren, fehlende Formen der Ohrmuschel
und Ohrläppchendeformitäten.
Operation:
Idealerweise sollte dir operative Korrektur abstehender Ohren schon vor
dem Beginn der Einschulung ( im Alter von 4 - 6 Jahren ) stattfinden, da
zu diesem Zeitpunkt das Wachstum nahezu abgeschlossen ist und postoperative
Wachstumsstörungen ausgeschlossen werden können.
Es wird ein Schnitt hinter dem Ohr gelegt und entweder bei zu großer Ohrmuschel
ein Teil des Knorpels entfernt oder bei fehlender Ohrfalte ( Anthelixfalte ) der Knorpel
eingeritzt oder geschwächt und in die gewünschte Form gebracht ( Winkel zw. Ohr und Schädel
sollte 30 Grad betragen ). Stellung, Form und Größe können korrigiert werden. Auch das Ohrläppchen
kann operativ in seiner Form und Größe verändert und angepasst werden.
Betäubung:
Bei Kindern erfolgt der Eingriff in der Regel in Vollnarkose.
Bei Erwachsenen wird der relativ kleine Eingriff in örtlicher Betäubung, auf Wunsch auch
in "Dämmerschlaf" oder Vollnarkose durchgeführt.
Klinikaufenthalt :
Es handelt sich um eine ambulante Behandlung, auf Wunsch kann auch ein Tag stationär erfolgen.
Nachbehandlung:
Kopfverband für 5 Tage, Tragen eines Stirnbandes für 10 Tage tags und nachts, anschließend für
3 Wochen nur nachts, keine körperliche Anstrengung, erste Wiedervorstellung am Tag nach der
Operation, die Fäden werden nach 7 - 10 Tagen entfernt.